Botschaft der Regierung, vorbeugender Brandschutz

Gründe für eine Teilrevision des Brandschutzgesetzes
Die durch die Reform des Bündner Finanzausgleichs (FA-Reform) ab 2016 entfallenden Zusatzbeiträge an die Erstellungskosten von Löschwasserversorgungsanlagen nach finanzieller Leistungsfähigkeit der Gemeinden ermöglichen eine Neuausrichtung der entsprechenden Beiträge der Gebäudeversicherung.

Eckpunkte der Teilrevision
Löschwasserversorgung: Zur Sicherung des Unterhalts und damit der Qualität der Löschwasserversorgungsanlagen wird den Gemeinden neu ein Betriebsbeitrag ausgerichtet, der aus einem Grundbeitrag von maximal 3 000 Franken pro Gemeinde und einem Beitrag von bis zu 5 Franken pro Million Franken Versicherungssumme der Gebäude im Einzugsgebiet der Löschanlagen besteht.

Artikel 38a
Während den letzten 20 Jahren galt das Augenmerk des Brandschutzes dem Ausbau der Löschwasserversorgungen. Da dieser Prozess grossmehrheitlich abgeschlossen ist, geht es nun um die Qualitätssicherung und den Erhalt der Leistungsfähigkeit der Anlagen, was entsprechende Unterhaltsmassnahmen der Gemeinden bedingt. Mit der vorliegenden Bestimmung wird die Gebäudeversicherung verpflichtet, periodisch die Leistungsfähigkeit der Löschwasserversorgung der Gemeinden gemäss Art. 38 zu überprüfen. Bei ungenügender Leistungsfähigkeit der Löschwasserversorgung werden keine Betriebsbeiträge gemäss Art. 41 ausgerichtet.

Artikel 41
Der Ausbaustand der Löschwasserversorgungen ist in fast allen Gemeinden gut, weshalb die Förderung mehr in Richtung längerfristige Qualitätssicherheit gehen muss. Entsprechend leistet die Gebäudeversicherung neu nicht nur Beiträge an zweckmässige Investitionen, sondern auch solche an die Betriebskosten. Mit den Betriebsbeiträgen werden die Aufwendungen der Gemeinden zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Löschwasserversorgung durch die GVG finanziell unterstützt.
Der maximale Beitragssatz an die Kosten von zweckmässigen und bedarfsgerechten Investitionen wird von 30 Prozent auf 25 Prozent reduziert. Die freiwerdenden Mittel werden zur Finanzierung der Betriebsbeiträge eingesetzt.
Im Sinne der Mitfinanzierung der Aufwendungen zur Qualitätssicherung und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Anlagen richtet die Gebäudeversicherung allen Gemeinden neu an die Betriebskosten ihrer Löschwasserversorgungsanlagen einen Grundbeitrag von bis zu 3 000 Franken und einen Zusatzbeitrag von bis zu 5 Franken pro Million Franken Versicherungs­summe der Gebäude aus. Die konkreten Beiträge werden von der Regierung in der Verordnung geregelt.

Nachfolgend werden anhand einiger Beispiele die gemäss Gesetz maximalen jährlichen Beiträge der Gebäudeversicherung an die Löschwasserversorgung aufgezeigt:
– Gemeinde Bonaduz, Grundbeitrag bis zu 3 000 Franken und Zusatzbeitrag bis 3 780 Franken
– Gemeinde Davos, Grundbeitrag bis zu 3 000 Franken und Zusatzbeitrag bis 37 160 Franken
– Gemeinde Ferrera, Grundbeitrag bis zu 3 000 Franken und Zusatzbeitrag bis 569 Franken

Inkrafttreten der Teilrevision
Die Behandlung der Vorlage durch den Grossen Rat ist für die Oktobersession 2016 vorgesehen. Die Regierung beabsichtigt, die Teilrevision bei unbenützter Referendumsfrist auf den 1. Februar 2017 in Kraft zu setzen.