Coronavirus: Trinkwassersysteme in öffentlichen Anlagen vor Wiederinbetriebnahme durchspülen

Bern, 23.04.2020 – Ab dem 27. April 2020 können erste Einrichtungen wie medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Später werden Sportanlagen, Schulhäuser und andere Institutionen folgen. Meistens sind deren Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen kaum genutzt worden, was die Bildung von Mikroorganismen wie Legionellen fördert, die eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit) auslösen können. Vor Inbetriebnahme müssen deswegen Trinkwasserinstallationen zwingend durchgespült werden.

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