Die Regierung hat mit Beschluss Protokoll Nr. 1138 vom 20. Dezember 2016 ein kantonales Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasser- versorgung in Notlagen für den Kanton Graubünden erlassen. Die Gemeinden haben Dokumentationen zur Trinkwasserversorgung in Notlagen gemäss den Vorgaben des Amtes für Natur und Umwelt (ANU), abgestuft nach der Grösse der Wasserversorgung, bis Ende 2022 zu erarbeiten und dem ANU zur Genehmigung einzureichen. Im Vorfeld wird das ANU ihr Vorhaben an sieben Orientierungsveranstaltungen den Interessierten im Detail erläutern. Die genauen Termine können der Beilage entnommen werden.
Einladungsschreiben Trinkwasserversorgung in Notlagen